Beratung nach § 37.3 SGB XI
Wenn man einen Pflegegrad durch die Krankenkasse bekommen hat, sind Beratungsgespräche eine Voraussetzung, diesen auch behalten zu können.
Wenn man es mal vergisst, erinnert die Krankenkasse sie durch ein Schreiben daran.
Wann sind Beratungsgespräche zu führen?
Pflegegrad 1 ist es ratsam mindestens einmal im Jahr.
Pflegegrad 2 soll alle 6 Monate ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.
Bei Pflegegrad 3 soll ebenfalls alle 6 Monate ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.
Bei Pflegegrad 4 ist der Abstand kürzer. Hier wird das Beratungsgespräch alle 3 Monate durchgeführt.
Bei Pflegegrad 5 wird auch all3 Monate ein Beratungsgespräch durchgeführt.